Klassenfahrt mit der Schule:

Klassenfahrten gibt es neuerdings bereits in der Grundschule recht häufig. Probleme treten recht vielschichtig auf:

Klassenfahrt und Organisation:

Über die rechtlichen Grundlagen der Klassenfahrt sollte man sich ernsthaft am besten gar keine Gedanken machen, da vermutlich allen Beteiligten die rechtlichen Grundlagen völlig unklar sind und vielleicht gerade deshalb die Organisation meist recht reibungslos funktioniert.

Probleme treten in der Praxis aus Elternsicht allenfalls dann auf, wenn ein Schüler kurzfristig ausfällt und es um eine Rückvergütung geht:

Hier werden die Schulen regelmäßig keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, so daß es allenfalls unter den Konstellationen "billiger wird", daß man mitverplante Verpflegung oder Eintrittsgelder erstattet bekommt. Der Gesamtpreis wird demgegenüber als Risiko der Eltern angesehen, weil eine "Umlage" auf die anderen Schüler noch problematischer erscheint... Rechtlich kann man die im Regelfall ohnehin allenfalls rudimentären Regelungen allerdings sicher auslegen, wie man will und sich auch streiten.

Ausschluß von der Klassenfahrt:

In der Grundschule nicht so ganz häufig wie an weiterführenden Schulen ist der Ausschluß von der Klassenfahrt:

Manche Länder lassen dies aus präventiven Gründen zu, um einen potentiell problematisch erscheinenden Schüler von Beginn an außen vor zu lassen, andere Länder regeln dies als repressive Ordnungsmaßnahme als Sanktion für ein Fehlverhalten.

Hieran sieht man bereits, daß die Begründung pädagogisch ziemlich fragwürdig erscheint, wenn je nach Bundesland nur der eine oder andere Gesichtspunkt eine Rolle spielen soll.

Fakt ist: Wer ausgeschlossen ist, der bleibt dies im Regelfall auch. Weder emotionale Auseinandersetzungen noch Demut der Eltern ändern in der Praxis etwas daran, denn wenn ein Lehrer sich erst einmal dazu durchgerungen hat, dann hat er für sich damit abgeschlossen und es ist nahezu unmöglich ihn umzustimmen.

Es bleibt nach alledem im Regelfall die Möglichkeit, über ein Verwaltungsgericht die Teilnahme zu erzwingen. Für nähere Informationen hierzu kontaktieren Sie mich bitte direkt.

Nachhauseschicken von der Klassenfahrt:

Die andere Variante ist das Nachhauseschicken von der Klassenfahrt: Da Grundschüler noch jung sind und meist nicht weit weg, ist es üblich, die Eltern zum Abholen aufzufordern.

In der Praxis ist dies meist gar nicht so einfach möglich, da hierfür meist ein Konferenzbeschluß notwendig ist, den man auf Klassenfahrt aber nicht so einfach erreicht. Insofern steht auch immer ein Formfehler im Raum, wobei man mitunter nachträglich Überraschungen erlebt, wenn plötzlich Lehrer und Schulleiter behaupten, es habe tatsächlich einen Konferenzbeschluß gegeben...

So ohne weiteres kann man natürlich auch einen Schüler nicht nach Hause schicken, denn es handelt sich ja um Grundschüler, d.h. nennenswerte Verstöße sind hier ohnehin nur schwer denkbar und wer mal mit dem Besteck trommelt, damit das Essen schneller kommt oder abends eine halbe Stunde zu spät das Licht ausmacht, der dürfte kein Kandadat für eine Heimreise sein...

Für eine Einschätzung im Ernstfall können Sie mich gerne über meine telefonische Erstberatung erreichen.

Klassenfahrt und Zimmereinteilung:

Bei der Zimmereinteilung einer Klassenfahrt ist es ähnlich wie bei der Sitzordnung in der Klasse: Das beste wäre eigentlich, wenn der Lehrer dies bewerkstelligt, da dann der Klassenfrieden am ehesten gewahrt bleibt. In der Praxis machen sich Lehrer aber oftmals zum Spielball der damit eigentlich überforderten Schüler und wundern sich dann, wie sie mit Folgeproblemen umgehen.

Aber das ist eher ein pädagogisches denn ein rechtliches Problem.

Klassenfahrt und Aufsichtspflicht:

Ein anderes Thema der Klassenfahrt ist die Aufsichtspflicht: Schulrechtliche Lektüre aus der "Lehrersphäre" neigt hierbei zu einer - aus Lehrersicht - sehr optimistischen Sichtweise - insbesondere unter dem Aspekt, schlafe ich erstmal, dann ist ohnehin alles egal...

Ich würde es schon wesentlich individueller sehen, daß es natürlich auch hier auf einen Einzelfall ankommt: Weiß der Lehrer konkret von Problemen, dann kann er sich diesen auch nicht auf der Klassenfahrt entziehen und hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Gerade Klassenfahrten eignen sich ja "hervorragend" für allerlei Quatsch und auch Mobbing etc.

Nach meiner Auffassung kann man sich die Sachverhalte hier schon genauer anschauen.

Klassenfahrt und Teilnahmepflicht?

Und dann gibt es noch die Fälle, bei denen Kinder nicht an Klassenfahrten teilnehmen möchten.

Aufgrund dessen, daß Klassenfahrten Geld kosten und vor allem mehrtägige Klassenfahrten schon eine erhebliche Bedeutung aufweisen, sollte es eigentlich einvernehmlich möglich sein, Kinder von der Teilnahme an Klassenfahrten zu befreien. Ein Verstoß gegen die Schulpflicht ist eigentlich auch nicht denkbar, da die Kinder ja am Unterricht anderer Klassen teilnehmen können.

In der Praxis ist dies allerdings sehr problematisch. Insbesondere Gründe wie die "Klassengemeinschaft" usw. werden herausgestellt und es entwickeln sich meist harte Kämpfe.

Kommen Sie nicht weiter, kontaktieren Sie mich bitte direkt.