Toilettengang während der Schulstunde:

In der Praxis sehr hart gerungen wird um das Recht eines Schülers während des Unterrichts auf Toilette zu gehen - womit ich den "Notfall" meine, denn ansonsten wird man in der Schule meist allgemein wenig Verständnis erwarten dürfen.

Toilettenbesuch während der Schulstunde und "Notfall" in der Praxis:

Viele Lehrer halten von solchen Notfällen gar nichts und sind der Auffassung, jeder Schüler müsse lernen, während der Pausen auf Toilette zu gehen.

Hintergrund ist natürlich auch, daß das "Mißbrauchsrisiko" solcher Notfälle naturgemäß hoch ist und es immer wieder Schüler geben wird, die einen Notfall vortäuschen, um sich eine Auszeit zu nehmen oder sich auch einen Spaß daraus machen.

Ungeachtet dessen ist es in der Praxis äußerst schwer, Lehrer mit solch restriktiven Sichtweisen von der Notwendigkeit des Toilettengangs gerade für das eigene Kind zu überzeugen...

Toilettenbesuch während der Schulstunde und rechtliche Situation:

Neben der pädagogischen Variante spielt beim Recht auf den Toilettengang während der Schulstunde allerdings auch eine rechtliche Variante herein:

In einem Notfall bzw. in Fällen medizinischer Notwendigkeit häufiger Toilettengänge sind die betroffenen Schüler ja tatsächlich in Not und dies stellt eigentlich eine Körperverletzung dar, wenn man dies verwehrt. "Eigentlich" sage ich deshalb, weil es natürlich auch wieder ein Nachweisproblem sein kann, wie schlimm es tatsächlich war und nur wenn sich ein Notfall wirklich realisiert, ein entsprechendes Indiz erkennbar wird...

Da es in der Praxis aber nicht so weit kommen sollte, daß im Klassenzimmer tatsächlich ein Unglücksfall geschieht, wird man ein Recht auf Toilettengang während der Stunde generell einräumen müssen.

In der Praxis sind solche Dinge auch meist realisierbar.

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