Datenschutz in der Schule - Adresslisten und Fotos:

Während es die Schulen in einzelnen Bereichen mit dem Datenschutz oftmals nicht allzu genau nehmen, gibt es andere Konstellationen, um die es regelrechte Legenden gibt:

  • Die Adress- und Telefonliste der Schüler
  • und die Einwilligung, Fotos auf der Homepage der Schule veröffentlichen zu dürfen.

Was die Adress- und Telefonliste der Schüler anbelangt, so ist mir persönlich aus der Praxis kein Fall bekannt, bei dem jemand tatsächlich Einwände erhoben hätte.

Etwas seltsamer verhält es sich bei der Einwilligung, Fotoaufnahmen zu veröffentlichen: Schulen haben hierfür oftmals abgestufte Formulare (woher auch immer), die verschiedene Optionen offenlassen und in der Praxis durchaus dazu führen dürften, daß jemand vielleicht nur Fotos zur Veröffentlichung freigibt, auf denen viele Kinder zu sehen sind.

Vielleicht sollte man spaßeshalber mal den Internetauftritt der Schulen auf unzulässige Bilder durchsuchen. So überbürokratisch, wie dies geregelt ist, erscheint es mir jedenfalls äußerst problematisch, wie man dies korrekt bewältigen möchte... Da müßte man ja jedes einzelne Foto durchgehen.

Wie gesagt, praktische oder rechtliche Relevanz dürfte dies nicht haben. Man sollte sich allerdings auch nicht wundern, wenn man entsprechende Vordrucke vorgelegt erhält...

Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie mich für eine telefonische Erstberatung oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.