Einschulung - Zurückstellung von der Schule - vorzeitige Einschulung:

Der erste beachtliche Berührungspunkt mit dem System Schule ereignet sich bereits bevor man diese erstmals besucht: Im Rahmen der Entscheidung über die Einschulung, die zugleich auf Wunsch der Eltern eine Entscheidung über die Zurückstellung von der Schule sein kann oder auch einer vorzeitigen Einschulung.

Einschulung:

Die Einschulung erfolgt eigentlich automatisch: Wenn das Kind das für den Einschulungsstichtag erforderliche Alter aufweist, wird es eigentlich eingeschult.

Es sei denn - die Schule stellt das Kind gegen den Willen der Eltern zurück, was in der Praxis allerdings sehr selten ist. Für nähere rechtliche Gesichtspunkte schauen Sie bitte bei meinen Serviceportal Schulrecht - Zurückstellung Schule. Natürlich können Sie mich auch im Rahmen meines Angebots der Telefonischen Erstberatung zu Ihrem konkreten Problem kontaktieren.

Zurückstellung Schule & Sonderproblematik sonderpädagogischer Förderbedarf

Viel häufiger sind die Fälle, daß Eltern eine Zurückstellung von der Schule wünschen und einen entsprechenden Antrag stellen. Herkömmlich kommen hierfür kognitive, gesundheitliche und sozial-emotionale Gründe in Betracht, wobei einige Bundesländer die Möglichkeiten bereits erheblich zusammengestrichen haben - nicht selten kommt noch eine restriktive Verwaltungspraxis hinzu.

Insofern kann man verkürzt folgende Erfahrung beschreiben: Entweder das Kind wird zeitnahe zurückgestellt, oder es ist ohne anwaltliche Unterstützung kein gewünschtes Ergebnis erreichbar. Die erste Erfahrung mit der Schule oder dem Schulamt ist demnach die, daß der "Elternwille" im schulischen Bereich ziemlich gleichgültig ist.

Hinzuzufügen ist: Ein Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch ist heutzutage nicht ganz ohne, da viele Schulen und Schulämter dazu übergegangen sind, Gegendruck aufzubauen: Statt einer Zurückstellung von der Schule ist plötzlich im Gespräch, das Kind sofort einzuschulen - und zwar als Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. sogar in einer Sonderschule. Insofern kann aus einer Angriffslinie rasch eine Verteidigungslinie werden, wenn man nicht wachsam ist

Für einen genaueren Blick auf die rechtlichen Inhalte nutzen Sie bitte mein Serviceportal Schulrecht - Zurückstellung Schule bzw. für den Gesichtspunkt sonderpädagogischer Förderbedarf den Link Serviceportal Schule - sonderpädagogischer Förderbedarf Sofern Sie mit Ihrem Wunsch nicht durchdringen bzw. wenn sonderpädagogischer Förderbedarf in den Raum gestellt wird, rate ich Ihnen in diesem speziellen Falle in jedem Fall zu einer frühzeitigen anwaltlichen Kontaktierung, die ich gerne deutschlandweit für Sie übernehmen kann.

Vorzeitige Einschulung:

Weitaus seltener ist die Möglichkeit, daß Eltern ihr Kind einschulen möchten, obwohl es jünger als für den Einschulungsstichtag erforderlich ist.

Einige Länder lassen eine einfache Anmeldung zu, stellen dies also in das Belieben der Eltern (mitunter aber nur bis zu einem bestimmten Alter - sogenannte "Kann-Kinder-Regelungen"), andere Bundesländer regeln auch hier Voraussetzungen.

Für die rechtlichen Voraussetzungen verweise ich auf meine Ausführungen im Serviceportel Schule - vorzeitige Einschulung. Im übrigen sollten Sie auch in diesem Falle danach gehen, ob Sie zeitnahe mit Ihrem Anliegen durchdringen. Ist dies nicht der Fall, so werden Sie um eine rechtliche Auseinandersetzung im Regelfall nicht drumherum kommen, für die eine anwaltliche Begleitung opportun ist. Bitte kontaktieren Sie mich unter vorstehendem Link für eine deutschlandweite Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen.