Einschulungstermin/ Einschulungsstichtag:

Einschulungstermin/ Einschulungsstichtag - politische Lage:

Der Einschulungstermin/ Einschulungsstichtag ist zunächst einmal ein Politikum, wobei dies recht einheitlich gesehen wird: Die Vorverlagertung des Einschulungsstichtages geht nämlich auf eine Entscheidung der Kultusministerkonferenz zurück und es ist auch nicht erkennbar, daß eine derzeit in einem Parlament vertretene Partei hierzu eine völlig andere Auffassung vertritt.

Nach alledem steht politisch nicht zu erwarten, daß sich etwas ändert, was vermutlich auch darauf zurückzuführen ist, daß der Staat in Zeiten der Einführung einer Rente mit 67 auch darauf angewiesen ist, daß Kinder auch andernorts das Bildungssystem rasch durchlaufen und möglichst lange die maroden Sozialkassen mit füllen.

Einschulungstermin/ Einschulungsstichtag - faktische Lage:

Faktisch ist es so, daß Argumente wie ein naher Geburtstermin zum Einschulungsstichtag/ Einschulungstermin den Schulen und Schulämtern im Normalfall ziemlich egal sind: Gibt es in Deutschland einen Stichtag, so wird dieser humorlos angewendet - auch bei der Einschulung.

Da die meisten Bundesländer sich auf einen Einschulungsstichtag 30.06 - 30.09. (Vollendung 6. Lebensjahr) eingependelt haben, ist inzwischen auch die Diskussion weitgehend abgeflaut, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, so junge Kinder einzuschulen.

Sehr seltsame Sichtweisen bestehen mitunter bei der Fristberechnung, so daß einige Länder der Auffassung sind, daß bspw. trotz Benennung des 30.09. im Gesetzestext, auch eine Einschulung zu erfolgen habe, wenn man erst am 01.10. Geburtstag hat. Mehr zu rechtlichen Problemen mit dem Einschulungsstichtag finden Sie in meinem Servicebereich Schulrecht - Einschulungsuntersuchung.

Für weitere Fragen zu Ihrem konkreten Probleme stehe ich Ihnen darüber hinaus auch im Rahmen meiner telefonischen Erstberatung zur Verfügung.