Einschulungsuntersuchung:

In vielen Bundesländern wurde die Einschulungsuntersuchung inzwischen weit nach vorne verlagert. Während diese früher regelmäßig erst in dem Zeitraum rund um die Schulanmeldung erfolgte, sind Einschulungsuntersuchungen über ein Jahr vor ein Einschulung inzwischen vielerorts keine Seltenheit mehr. Oftmals gibt es dann später eine weitere Einschulungsuntersuchung.

Einschulungsuntersuchungen und generelle Teilnahmepflicht:

Die Einschulungsuntersuchungen sind meist umfassend durch Normen geregelt, so daß eine generelle Teilnahmepflicht meist faktisch außer Streit steht.

Rein rechtlich kann man sich allerdings mitunter durchaus seine Gedanken machen, wenn es keine gesetzliche Regelung geben sollte. Es handelt sich um einen massiven Grundrechtseingriff und solche sollten eigentlich auch gesetzlich geregelt sein - und nicht durch eine untergesetzliche Norm.

Auch dies ist aber eher ein theoretisches Problem, da die Behörden in der Praxis nicht gerade zimperlich sind und gerne auch damit argumentieren, daß Eingriffe bereits aufgrund des allgemeinen schulischen Gewaltverhältnisses zulässig seien, was in dieser Allgemeinheit natürlich nicht stimmt.

Wie dem auch sei, dürften generelle Verweigerungen in der Praxis kaum vorkommen. Für nähere Informationen können Sie mich selbstverständlich gerne kontaktieren.

Einschulungsuntersuchungen und konkreter Inhalt:

Die Musik spielt in der Praxis eher beim konkreten Inhalt der Einschulungsuntersuchungen.

Der konkrete Inhalt der Einschulungsuntersuchungen ist nämlich so gut wie nie gesetzlich geregelt und ergibt sich mitunter nur aus Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften. In der Praxis ist darüber hinaus selbst im gleichen Bundesland eine sehr unterschiedliche Handhabung zu verzeichnen. Oftmals hat man den Eindruck, daß Einschulungsuntersuchungen nach dem Motto geschehen, wie man es sich mal ausgedacht oder übernommen hat, macht man es eben weiter...

An dieser Stelle besteht demnach durchaus Spielraum für unterschiedliche Sichtweisen, da zumindest Teile der Untersuchungen durchaus grundrechtsintensiv sind, was auch für teils sehr befremdende Fragestellungen gilt.

Kurzum: Man sollte sich vorab gut überlegen, wie man an die Einschulungsuntersuchungen herangeht, denn was mal in einer Akte steht, wandert auch mal schnell zu einer anderen Stelle, da Datenschutz im schulischen Bereich eine mitunter schlampige und befremdende Angelegenheit ist.

Natürlich gilt es umgekehrt Opportunitäten zu berücksichtigen, wie weit man geht.

Für ergänzende Fragen zu Ihrer konkreten Situation stehe ich Ihnen selbstverständlich im Rahmen meiner Telefonischen Erstberatung gerne zur Verfügung.