Der erste Elternabend:
Der erste Elternabend hat in zweierlei Hinsicht Bedeutung:
- Zum einen wird der Bericht des Klassenlehrers zur Situation der Klasse erwartet.
Zum anderen geht es darum, einen ersten Elternbeirat zu wählen.
Der erste Elternabend und Bericht des Klassenlehrers:
Wie ich bereits bei den Informationen zum Klassenlehrer dargestellt habe, sollte man sich von den Darstellungen des Klassenlehrers (bzw. vorhandener zusätzlicher Fachlehrer) nicht allzu viel erwarten:
Im Regelfall geht es den Lehrern darum, wirklich knifflige Situationen für sich zu behalten. Auf Elternabenden werden meist Formulierungen und Umschreibungen gewählt, die möglichst unkonkret sind und möglichst wenig Nachfragen "provozieren".
Selbst wenn von einer "schwierigen Klasse" die Rede ist, wird dies im Regelfall so umschrieben, daß sich jeder Anwesende alles oder gar nichts vorstellen kann. Verpackt wird dies natürlich mit einem guten Schuß Optimismus, da das System Schule ja offiziell immer funktioniert...
Im Regelfall ist es aber eine "nette Klasse", denn zufriedene Eltern stellen für einen Lehrer kein Problem dar und damit schneidet man auch gleich mal potentiellen "Nörglern" von vornherein die Grundlage ab...
Vielleicht auch eine "laute Klasse" - mit dem latenten Vorwurf, die Eltern müssen mehr für die Erziehung der Kinder tun, was in der Praxis auch dazu führen wird, daß es kaum jemand wagen wird, dem Lehrer einen Vorwurf zu machen.
Kurzum: Nicht umsonst ist ein beachtlich hoher Anteil von Berufspolitikern von Haus aus Lehrer. D.h. Lehrer sind meist sehr gut in der Lage, solche Massenveranstaltungen sehr gut im Griff zu haben.
Die Wahl des Elternbeirats:
Um es kurz zu machen: Wer rechtlich die Wahl eines Elternbeirats oder seines Stellvertreters in Frage stellen möchte, wird oftmals zumindest Anhaltspunkte dafür haben. In der Praxis spielt dies allerdings keine Rolle, da dies allgemein verpöhnt sein dürfte.
Eigentlich sollte man die Wahl des Elternvertreters formal möglichst genau durchführen, da es in der Praxis durchaus so ist, daß sich mancheiner nicht richtig traut (solange er nicht vorgeschlagen wird), andere nur für die Funktion des Stellvertreters kandidieren möchten und sich deshalb anfangs nicht zur Wahl stellen usw.
Für den ersten Elternabend stellt sich nur ein Teil dieser Probleme, aber immerhin:
Man sollte einen Wahlleiter bestimmen, der ausdrücklich danach fragt, wer für die Tätigkeit des Elternvertretes kandidieren möchte und/oder die des Stellvertreters. Dies sollte nicht damit beendet werden, daß kurz danach jemand vorgeschlagen wird, der es im Kindergarten schon war und der nächste hinterherruft, daß man das dann gleich durch Akklamation bestätigen könne, was dann auch gemacht wird und die Wahl damit gelaufen ist...
Für die Akzeptanz ist wichtig, daß die Wahl seriös stattfindet, d.h. erst gefragt wird, wer es machen würde und erst dann, wer Vorschläge hätte. Und selbst dann noch eine Nachfrage, ob nicht jemand weiteres antreten möchte. Den Kandidaten sollte Gelegenheit gegeben werden, sich vorzustellen, da man zu Schulbeginn ja nicht jeden kennt und es ja nicht darum gehen soll, daß jeden denjenigen wählt, den er gerade kennt... Und die Wahl sollte immer geheim erfolgen.
Und es sollte eine separate Wahl für den Stellvertreter stattfinden und nicht derjenige genommen werden, der die zweitmeisten Stimmen hatte.
Und in der 2. Klasse sollte auch eine entsprechende Wahl erfolgen und nicht nur gefragt werden, ob der Elternbeirat "weitermacht".
Noch ein Nachtrag: Je nach Bundesland kann es differenzieren, ob je Familie ein Stimmrecht besteht oder jeder anwesende Elternteil eine Stimme hat.
Und noch ein weiterer Nachtrag: Wer kein Sorgerecht hat (bspw. Stiefeltern) der kann im Regelfall weder wählen noch gewählt werden. Mitunter werden Ausnahmen quasi als "Stellvertretung" zugelassen.
Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie mich für eine telefonische Erstberatung oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.