Krankmeldung/Krankschreibung in der Schule

Die Schule ist nicht der Arbeitsplatz!

Schulen sehen dies mitunter allerdings anders und sehen Krankheiten oftmals sogar noch verbissener. Bereits die Praxis, für Krankheiten eine Benennung zu verlangen, ist eigentlich befremdlich, ebenso wie Sanktionen, wenn Krankmeldungen zu spät kommen...

Erste Krankmeldung in der Schule per Anruf oder Mail:

Die Krankmeldung sollte immer schnellstmöglich erfolgen. Mitunter versuchen Schulen über Schulordnungen sogar Uhrzeiten einzuführen, was aber unzulässig sein dürfte...  Maßgebend für den Zeitpunkt sind die jeweiligen landesrechtlichen Normen.

Vorsorglich sollte deshalb gleich morgens ein Anruf erfolgen, oder noch besser eine Mail, da in Stoßzeiten oftmals niemand erreichbar ist und man es dann vergißt. Und manchmal vergißt auch die Sekretärin es zu notieren, weiterzuleiten usw.

Also am besten Mail mit Sendebestätigung.

Bitte beachten Sie, daß landesrechtliche Sonderregelungen bestehen können. Im Zweifel kontaktieren Sie mich bitte.

Zusätzlich: Schriftliche Entschuldigung:

Hinterher muß immer eine schriftliche Entschuldigung - denn anrufen oder Mails schreiben kann ja jeder... Das schreiben die landesrechtlichen Normen auch vor.

Die schriftliche Entschuldigung muß meist innerhalb eines knappen Zeitrahmens bei der Schule sein (meist 3 Werktage). Insofern gilt, daß man nicht abwarten sollte, bis das Kind gesund ist und dann die Krankenmeldung mitgibt, denn das wird meist zu spät sein. Und das kann allerlei Folgen haben...

Also am besten gleich die schriftliche Entschuldigung hinterher.

Noch eine Anmerkung: Mitunter werden schriftliche Entschuldigungen in der Schule verschlampt und dann werden Tage als unentschuldigt geführt. Das ist nicht ohne, denn ein einfacher Brief beinhaltet keinen Nachweis, daß dieser auch angekommen ist und Schulen beharren dann regelmäßig darauf, daß nichts vorliegt und lassen sich im Regelfall nicht einmal durch Kopien ärztlicher Atteste mehr erweichen!

Die schriftliche Entschuldigung also per Einschreiben? Naja, das geht sicher zu weit, aber ein anderer sicherer Nachweis wäre allenfalls noch der, daß man die schriftliche Entschuldigung in der Schule abgibt und sich den Nachweis bestätigen läßt oder per Einwurf in den Schulpostkasten durch einen Zeugen...

Ich habe keinen Verfolgungswahn, Streit über eine tatsächlich zugegangene Entschuldigung gibt es wirklich!

Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie mich bitte direkt.

Übrigens: Nach meiner Auffassung verbietet es der Datenschutz, daß man jeweils die konkrete Erkrankung beschreiben soll. Allenfalls für Krankheiten, die einer Meldepflicht unterliegen, erscheint dies plausibel. Natürlich erscheint es wenig opportun, sich mit der Schule deshalb anzulegen, aber befremdlich ist es allemal...

Bitte beachten Sie aber das jeweilige Landesrecht, das Sonderregelungen zu vorstehenden Ausführungen beinhalten kann. Im Zweifel kontaktieren Sie mich bitte.

Zusätzlich ärztliches Attest?

Meist sind die landesrechtlichen Regelungen so gefaßt, daß bei häufigen Kurzerkrankungen oder längeren Erkrankungen zusätzlich ein ärztliches Attest vorgelegt werden muß.

Wann häufige Kurzerkrankungen vorliegen, bestimmt die Schule nach eigenem Ermessen und geht da mitunter äußerst großzügig vor... Da ärztliche Atteste mühsam und auf Dauer auch teuer sind, kann es sich nach alledem durchaus lohnen, eine Attestpflicht rechtlich anzugreifen.

Für Einzelheiten zu Ihrem konkreten Fall kontaktieren Sie mich bitte direkt.

Das amtsärztliche Attest:

Im Gegensatz zum Arbeitgeber, der den Amtsarzt erst bei ganz gravierenden Fällen anruft, sind Schulen mitunter schnell bei der Sache:

  • Dies betrifft zum einen Fälle längerer Erkrankung, insbesondere bei Schulangst.
  • Neuerdings kommen allerdings Schulen auch vermehrt zu der Auffassung, daß Schüler auch nachträglich wegen Erkrankungen zum Amtsarzt gehen sollen bzw. bei häufigen Kurzerkrankungen.

Letzteres ist durchaus befremdlich, zumal man sich Fragen soll, was ein Amtsarzt eigentlich nachträglich noch feststellen soll? Und ein Amtsarzt ist ja auch kein Hausarzt, wo man mit seiner Chipkarte mal eben vorbeigeht, wenn man krank ist und sich ins Wartezimmer setzt...

Mitunter ist es bereits so, daß Schulen tatsächlich annehmen, man könne mal selbst beim Amtsarzt einen Termin ausmachen. Auf so etwas läßt sich ein Amtsarzt im Regelfall nicht ein, er verlangt richtigerweise einen Auftrag der Schule.

Wie dem auch sei, sind solche Fälle durchaus lästig und nicht ungefährlich und wenn es erst einal soweit gekommen ist, dann kontaktieren Sie mich am besten möglichst frühzeitig. Im Regelfall läßt sich so etwas wieder auf den Boden der Tatsachen zurückführen.

Unentschuldigtes Fehlen und "6":

Im Zusammenhang mit der Krankmeldung ist ein weiteres Problem zu beachten:

Fehlt die Krankmeldung (bspw. weil diese in der Schule verloren gegangen ist) oder wurde diese zu spät (!) abgegeben, so kommen viele Schulen tatsächlich auf die Idee, wegen unentschuldigtem Fehlen bei Klassenarbeiten eine "6" zu geben.

Das ist tatsächlich recht häufig der Fall und insbesondere bei der Konstellation, der zu spät abgegebenen Entschuldigung lassen sich die Schulen oftmals selbst durch eine nachträgliche Entschuldigung oder Attest nicht erweichen - was natürlich befremdend ist, denn selbst bei der Arbeit kann man Entschuldigungen noch nachreichen und muß nicht mit solch gravierenden Konsequenzen rechnen.

Wenn Sie einen solchen Fall erleben, dann kontaktieren Sie mich bitte direkt, wenn die Schule nicht einlenkt.