Legasthenie/ Dyskalkulie:
Grundproblem bei Legasthenie/ Dyskalkulie - Mehraufwand für die Schule
Probleme im schulischen Bereich treten immer dann auf, wenn bei dem Kind Sonderkonstellationen auftreten, d.h. der Schüler nicht nach "Schema F" beschulbar ist.
Dies ist bei Teilleistungsstörungen wie
- Legasthenie,
- Dyskalkulie,
- auditiven Wahrnehmungsstörungen,
- Weitwinkelfehlsichtigkeit,
- Konzentrationsschwierigkeiten bei ADS
- usw.
der Fall, da bei solchen Konstellationen die Schüler nicht ohne weiteres am Klassenbetrieb teilnehmen können, sondern individuelle Fördermaßnahmen und einen Nachteilsausgleich benötigen - d.h. es entsteht Mehraufwand für den Lehrer...
Feststellung von Teilleistungsstörungen:
Das erste Problem besteht bereits darin, Teilleistungsstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie überhaupt festzustellen:
- D.h. zum einen, daß die Schule es überhaupt bemerkt und nicht irgendwann die Eltern selbst darauf kommen müssen, daß etwas nicht stimmen könnte.
- Und selbst wenn man es feststellt, daß es so festgestellt wird, daß auch die Schulen es akzeptieren.
Beides ist nicht einfach:
Zunächst sollte man immer selbst auf der Hut sein, weil man sich nicht darauf verlassen kann, daß Lehrer solche Sonderkonstellationen von sich aus feststellen. Ihnen fehlt dazu die Ausbildung, mitunter auch das Fingerspitzengefühl und hinzu kommt, daß Kinder zu Beginn der Schule vieles auch noch durch Auswendiglernen kompensieren können, d.h. eine Feststellung tatsächlich nicht immer einfach ist.
Weiß man Bescheid, daß eine Teilleistungsstörung offenbar vorliegt, dann ist es je nach Bundesland verschieden, ob es ein offizielles Feststellungsverfahren seitens der Schule gibt, oder ob man ein Privatgutachten fertigen lassen und vorlegen kann. Sind Sie unsicher, können Sie mich wegen einer telefonischen Erstberatung hierzu gerne kontaktieren.
Und wichtig ist auch, daß ein Gutachten umfassend und praxisorientiert ist: Es gibt nicht "die Legasthenie" oder "die Dyskalkulie", sondern verschiedene Formen und man sollte bei der Gutachtenerstellung darauf achten, weshalb man das Gutachten erstellt: Um es in der Schule einsetzen zu können und das heißt, daß es möglichst einen praktischen Bezug zur Umsetzung der Probleme in der Schule beinhaltet. Sonst kann man sich vielleicht auf das Vorliegen einer Legasthenie einigen, ist aber keinen Schritt weiter. Auch hier helfe ich Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter.
Zu beachten ist auch Folgendes:
- Legasthenie ist inzwischen in allen Bundesländern als Teilleistungsstörung anerkannt.
- Dyskalkulie ist in einigen Ländern - meist unzureichend - anerkannt.
- Andere Teilleistungsstörungen sind meist nicht explizit erwähnt, wobei es einige Länder gibt, die durchaus im Grunde auch andere Teilleistungsstörungen anerkennen.
Kurzum: Je kurioser die Diagnose, desto schwieriger wird es. Man sollte aber nicht sofort aufgeben, wenn die Schule sich nicht darauf einläßt. Oftmals lohnt es sich zu kämpfen und man erreicht auch die Anerkennung seltener Teilleistungsstörungen. Kommen Sie nicht weiter, kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Fördermaßnahmen bei Legasthenie, Dyskalkulie usw.
Im Regelfall sind die Fördermaßnahmen in der Schule weitgehend nutzlos. Es fehlt meist eine hinreichende Ausbildung der Lehrer und oftmals auch der Wille.
Die Teilnahme wird oftmals aber dennoch als "Pflicht" verkauft und zur Bedingung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen gemacht. Ob dies rechtlich zulässig ist, darüber wird man sich streiten können. Im Regelfall wird man dem faktisch aber kaum entgehen können, denn die Schulen üben meist einen starken Druck aus und man ist auf Nachteilsausgleiche ja angewiesen. Bei entsprechenden Problemen kontaktieren Sie mich bitte direkt, dann kann man besprechen, ob man ggf. etwas machen kann.
Nachteilsausgleiche bei Legasthenie/Dyskalkulie usw.
Das Wichtigste für den schulischen Bereich bei Teilleistungsstörungen sind die Nachteilsausgleiche.
Stichwort Notenschutz: Das primäre Ziel ist natürlich, daß krankheitsbedingte Fehler gar keine Berücksichtigung finden - was aber nicht bei allen Teilleistungsstörungen so einfach möglich ist. So kann man bei einer Legasthenie die Rechtschreibfehler tatsächlich nicht bewerten, während man bei einer Dyskalkulie ja nicht auf Rechenaufgaben insgesamt verzichten kann.
In der Praxis tun sich Schulen mit dem Notenschutz ohnehin schwer und bevorzugen Erleichterungen bei der Leistungserfassung, wie die Verwenduntg von Hilfsmitteln oder Schreibzeitverlängerungen. Unbeliebter - da für den Lehrer selbst arbeitsintensiver - sind die Erstellung von Ersatzaufgaben, die die Teilleistungsstörung umgehen...
Was möglich ist, sollte das Gutachten vorgeben und ist im Einzelfall Verhandlungssache und hängt natürlich auch von den jeweiligen normativen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Sind Nachteilsausgleiche für Sie unzureichend, kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Teilleistungsstörungen und sonderpädagogischer Förderbedarf:
Teilleistungsstörungen sind eigentlich qualitativ etwas anderes als sonderpädagogischer Förderbedarf in Form einer Lernbehinderung. Dies war jahrelang auch weitgehend Verwaltungspraxis, daß Kinder mit einer starken Legasthenie oder Dyskalkulie nicht ins "Profil" einer Lernbehinderung fielen.
Neuerdings ist dies anders, wobei die Politik hier das Verschulden trägt: Hintergrund sind großzügige Versprechungen "Inklusion" betreffend, die sich inzwischen als im wesentlichen nicht finanzierbar, nicht sachlich zu bewältigen und auch nicht durchsetzbar erwiesen haben.
Die Schulen haben dieses Thema inzwischen - in ihrem Sinne - für sich aufgegriffen: Während man "natürlich" gegen Inklusion wirklich schwieriger Fälle ist, werden nunmehr die bisherigen Grenzfälle immer öfter aufgegriffen und gesagt, daß man hierfür eine sonderpädagogische Unterstützung benötige. Die Politik (die umgekehrt nicht in der Lage ist, schwierige Inklusionsfälle umzusetzen) nimmt dies mitunter begierig auf, denn dadurch kann man die Statistik der Inklusionsquoten verbessern.
Kurzum: Schüler, die vormals im Wege einer Teilleistungsstörung normal beschult wurden, geraten plötzlich ins Fadenkreuz sonderpädagogischen Förderbedarfs, weil die Schule einfach mal in den Raum stellt, daß eine weitere Beschulung nur dann möglich sei, wenn man sonderpädagogischen Förderbedarf feststellt, eine zusätzliche Lehrkraft hinzuzieht und das Kind im Wege der Inklusion beschult...
Das ist gefährlich, weil sonderpädagogischer Förderbedarf (im Sinne einer Lernbehinderung) natürlich schon ein gewisses Stigma beinhaltet und die Kinder ja eigentlich auch das Recht haben im Rahmen ihrer Teilleistungsstörung unterstützt zu werden, ohne daß dies die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs voraussetzt...
Wenn Sie solche Tendenzen in der Schule erkennen, kontaktieren Sie mich bitte möglichst frühzeitig.