Mobbing und Aufsichtspflicht in der Schule:
Mobbing in der Schule und die Aufsichtspflicht in der Schule gehören auch zu den Themenbereichen, um die es die meisten Legenden gibt...
Ich versuche das Thema mal nachfolgend aus einer anderen Perspektive aufzurollen, indem ich Mobbing in der Schule in einen Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht der Lehrer/ Schule stelle und damit ein gutes Stück den Nagel auf den Kopf treffe, worum es faktisch eigentlich geht:
Die Aufsichtspflicht in der Schule - was ist das eigentlich?
Kinder kann man nicht alleine lassen. Sie müssen erst lernen, vorausschauend zu denken.
Gruppensituationen sind potentiell noch gefährlicher, als wenn ein Kind alleine ist. Denn Kinder passen zwar auch in geringem Umfang aufeinander auf, aber noch viel gefährlicher ist, was sich Kinder in Gruppen alles so ausdenken, wenn sie sich vermeintlich sicher fühlen oder etwas mitmachen.
Und nicht alle Kinder sind gleich, d.h. einige sind in Gruppen besonders gefährdet, weil sie dort schlechter zurechtkommen oder Außenseiter sind.
Also: Je jünger die Kinder, je unüberschaubarer die Gruppe und je heterogener die Gruppe, desto größer ist das Bedürfnis, dies durch einen Erwachsenen überwachen zu lassen. Und da dafür der Lehrer und in letzter Konsequenz die Schulleitung verantwortlich ist, spricht man von der Aufsichtspflicht.
Die Aufsichtspflicht in der Schule - was ist das rechtlich?
Es gibt auch nicht "die Aufsichtspflicht".
So, wie ich oben die Situationen beschrieben habe, die zu einer Aufsichtspflicht führen, so gibt es eben ein unterschiedlich starkes Bedürfnis, eine Aufsichtspflicht auszugestalten.
Grundsätzlich ist es ja auch Ziel, den Kindern sukzessive einen Freiraum zukommen zu lassen.
Dies geht dann aber nicht, wenn man weiß, das bestimmte Situationen potentiell gefährlich sind:
- Beispielsweise weil die Kinder auf dem Weg zur Sporthalle gemeinsam eine Straße überqueren müssen,
- weil neben dem Schulgelände Bauarbeiten stattfinden usw.
- Hat man beispielsweise einen verhaltensauffälligen Schüler in der Klasse und kommt es immer wieder zu Rangeleien, muß man natürlich genauer hinschauen, als wenn Mädchen eine Handarbeits-AG besuchen (es sei denn, diese verwenden gefährliches Werkzeug).
- Und der Klassiker schlechthin ist natürlich Mobbing: Ist ein Mitschüler Ziel physischer oder psychischer Übergriffe, dann muß man in Kenntnis dessen natürlich viel genauer hinschauen.
Die Aufsichtspflicht in der Schule - und die Lehrer... und Mobbing:
Bereits der Begriff Aufsichts"pflicht" zeigt, daß Lehrer üblicherweise keine Adressaten sind, die darüber glücklich sind.Gerade der letztgenannte Fall des Mobbing zeigt die "natürliche Gegnerschaft", die hieraus entstehen kann:
- Natürlich wird ein Lehrer (sofern er keine menschlichen Defizite aufweist) in einem ersten Stadium bestürzt sein, wenn er von Mobbing in seiner Klasse hört.
- Natürlich wird er erst einmal versprechen, zu helfen (sofern er nicht selbst das Mobbingproblem für den betroffenen Schüler ist).
- Daß dies von Erfolg gekrönt ist, erscheint allerdings keineswegs selbstverständlich: Einer ganzen Gruppe von Schülern wird man schwer Herr, Sachverhalte werden anders dargestellt, von betroffenen Eltern heißt es, es sei kindliches Verhalten und gar kein Mobbing - und die vom Mobbing betroffenen Eltern machen aufgrund der Versprechungen des Lehrers gleichzeitig Druck auf ihn, das Problem zu lösen...
- Fällt dann der Begriff "Aufsichtspflicht", ist es nicht selten, daß der betroffene Lehrer sich selbst in die Ecke gedrängt fühlt.
- Durch die differierenden Darstellungen der mobbenden Mitschüler, die Beschwichtigungen ihrer Eltern kann sich der Lehrer bestätigt fühlen, daß es gar nicht so ist (zumindest kann er sich das so zurechtlegen) - und wo es brenzlig wird, schaut er weg.
Aber, so wie oben dargestellt, passiert es tatsächlich recht häufig im schulischen Alltag. Bezeichnend ist ja tatsächlich, daß es so etwas wie Mobbing in deutschen Schulen - offiziell - gar nicht zu geben scheint, wenn man Darstellungen der Schulbehörden und eine teils äußerst unkritische Presse mal Revue passieren läßt.
Und verhält sich ein Lehrer wie oben dargestellt, dann verstößt er natürlich gegen die Aufsichtspflicht - und er duldet Mobbing. Im Grunde bestärkt er die Täter sogar, die ja merken, daß selbst bei Kenntnis des Lehrers gar nichts passiert. "Freifahrtschein" will ich es nicht gerade nennen, aber es kommt dem dann schon nahe und es ist ein Armutszeugnis, daß jedes Jahr tatsächlich eine Vielzahl gemobbter Schüler die Schulen verlassen muß, anstatt Sanktionen gegen Mobber erfolgen.
Für nähere Informationen zu Ihrem konkreten Fall kontaktieren Sie mich bitte direkt, gerne auch über eine telefonische Erstberatung.