Nachsitzen in der Grundschule:
Nachsitzen in der Schule - Vorbemerkung:
Nachsitzen bedeutet einen gewissen Zeitraum nach Schulende noch in der Schule zu verbleiben und dort Strafarbeiten zu erledigen.
In einigen Bundesländern gilt Nachsitzen als bloße pädagogische Maßnahme, in anderen Bundesländern sogar als grundrechtsintensive Ordnungsmaßnahme und andernorts wird es mitunter für unzulässig erachtet.
Dies zeigt, daß die pädagogische und rechtliche Grundlage für Nachsitzen denkbar schlecht ist.
Bundesländern, die Nachsitzen durchführen, wenden dies im Grundschulbereich gerne an. Im Regelfall ist dies neben dem Ausschluß von einer Klassenfahrt die gravierendste pädagogische Sanktionierung, die im Grundschulbereich erfolgt.
Nachsitzen in der Schule - Zulässigkeit:
Das Nachsitzen muß verhältnismäßig sein, da es insbesondere für Grundschüler ja schon bedeutsam ist, ob sie möglicherweise sogar nachmittags nochmals in die Schule müssen. Insofern erscheint es auch immer unzulässig, Nachsitzen vom Erreichen einer Anzahl von Strichen o.ä. abhängig zu machen.
Und bei der Anordnung von Nachsitzen hat die Schule ihre Aufsichtspflicht zu beachten: D.h. man kann nicht einfach jemand länger in der Schule behalten und man muß auch schauen, ob dies mit der Betreuung durch die Eltern korrspondiert. Wenn die Eltern bspw. nachmittags wieder arbeiten müssen und das Kind dann anderweitig untergebracht ist, kann es nicht von zu Hause oder von dort eigenständig zur Schule laufen und wieder zurück, so daß man über den Aufenthaltsort völlig im unklaren ist oder eine gefährliche Wegstrecke zurücklegen muß.
Gbit es hier Probleme, können Sie mich gerne für eine telefonische Erstberatung kontaktieren.