Besuch einer Privatschule?
Privatschulen sind am boomen - und das bereits im Grundschulbereich.
Daß nicht jeder, der eine Privatschule besucht hat, gute Erinnerungen daran hat, weiß ich aus meiner Tätigkeit nur zu gut.
Als Jurist habe ich mit dem "rechtlichen System Privatschule" ohnehin meine Probleme, da die rechtlichen Möglichkeiten zumindest partiell deutlich schlechter als bei Auseinandersetzungen mit öffentlichen Schulen sind, was daran liegt, daß der Privatschulvertrag die Normen des öffentlichen Schulrechts partiell überlagert.
Insofern sei nachfolgend auf einige aus meiner Sicht wesentliche Punkte hingewiesen, die man sich vor Vertragsschluß überlegen sollte. Gerne können Sie mich zu einer Telefonischen Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall auch vorab kontaktieren: Schaden vermeiden ist besser, als Problemen später hinterherzulaufen...
Staatlich anerkannte Privatschule?
Eine staatliche Genehmigung haben alle Privatschulen, ansonsten dürften sie gar nicht auf dem Markt tätig werden.
Um ähnliche hoheitliche Befugnisse wie eine öffentliche Schule ausüben zu können, sollte allerdings auch eine staatliche Anerkennung der Schule vorliegen. Nur dann sind - rechtswirksame - Versetzungsentscheidungen möglich - und später auch eigene Schulabschlüsse und nicht nur "Fremdschülerprüfungen" in öffentlichen Schulen.
Nach Gründung erhalten Privatschulen nicht sofort den Status anerkannter Ersatzschulen, sondern müssen sich erst am Markt beweisen und die landesrechtlichen Vorgaben erfüllen.
Oftmals wird dies im Rahmen der Vertragsgespräche allerdings verschwiegen bzw. nebulös dargestellt, so daß sich die Eltern darüber gar nicht im Klaren sind.
Kurzum: Darüber sollten Sie sich immer vorab informieren. Wenn Sie sich unsicher sind, dann kontaktieren Sie mich im Rahmen meiner telefonischen Erstberatung für den konkreten Vertrag bitte vorab. Selbiges können Sie natürlich auch dann tun, wenn Sie sich über den Status später getäuscht fühlen.
Vergleichbarer Schulalltag?
Eigentlich ist bereits Voraussetzung für die staatliche Anerkennung einer Privatschule, daß diese ähnlich einer öffentlichen Schule am Markt auftritt. In der Praxis gibt es allerdings durchaus beachtliche Abweichungen, so daß immer wieder Kinder erhebliche Probleme haben, später eine "ganz normale Schule" zu besuchen. Bei allem Enthusiamus hinsichtlich der teils auch tollen Angebote von Privatschulen sollte man darauf immer achten, um bei einem späteren Wechsel keine zusätzlichen Schwierigkeiten zu haben.
Je nachdem wie groß solche Abweichungen zu einem "üblichen Schulbetrieb" sind, kann es ansonsten sein, daß man faktisch festgelegt bleibt - was natürlich auch bezweckt sein kann, wenn man bei einem bestimmten Typus Privatschule seinen Abschluß machen möchte.
Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich selbstverständlich auch hier für eine telefonische Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall an mich wenden.
Vertragsinhalt prüfen?
Natürlich kann man auch vorab den Vertragsinhalt prüfen - insbesondere unter dem Aspekt, daß Privatschulen über Probezeitvereinbarungen und die Regelung von Kündigungsmöglichkeiten sich regelmäßig viel einfacher von mißliebigen Schülern trennen können, als dies für öffentliche Schulen der Fall ist.
In der Praxis handelt es sich natürlich um AGB der Schule, die nicht verhandelbar sind... Ungeachtet dessen kann ich Sie im Rahmen einer Telefonischen Erstberatung oder Onlineberatung auch hinsichtlich des Vertrages vorab informieren.
Kind im Brunnen - insbesondere die Kündigung des Privatschulvertrages durch die Schule:
Wie dargestellt, sollte man immer im Hinterkopf haben, daß Privatschulen kündigen können - was allerdings den vertraglichen Vorgaben entsprechen muß. In der Praxis muß hierfür manchmal nicht einmal viel geschehen:
- So kann man sich eines unangenehmen Mobbingfalles entledigen (auch indem das Mobbingopfer geht),
- es können Diskussionen um Förderungen und Nachteilsausgleiche bei Legasthenie eskaliert sein
- und manchmal reicht es vielleicht auch aus, daß ein Kind immer wieder Probleme macht, ohne daß dies auch nur annähernd die Größenordnung erreicht, weswegen man eine öffentliche Schule verlassen müßte.