Schülerakte/ Schulakte:

Um die Schülerakte ranken sich zahlreiche Legenden - was allerdings ihre praktische Bedeutung massiv übersteigt.

Schülerakte - rechtliche Grundlage:

Regelmäßig gibt es für die Schülerakte gar keine konkrete rechtliche Grundlage: D.h. meist folgt die Befugnis zur Führung einer Schülerakte direkt aus dem "öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnis Schule", weil es eben nicht als so grundrechtsintensiv angesehen wird, daß man es konkret und gesetzlich regeln müßte. Das kann man durchaus bezweifeln, wenn man bedenkt, was alles dort enthalten ist.

Inhalt der Schülerakte:

Was ist in der Schülerakte enthalten?

Tja, mangels konkreter Regelung entspricht der Inhalt der Schülerakte meist dem jeweiligen Gutdünken der Schulen... Die eine mag gar keine Schülerakten führen, die andere dies lediglich behaupten, die dritte nur Angenehmes abheften, die vierte alles abheften in Konfliktfällen aber noch schnell shreddern und die fünfte fertigt sogar ganz naiv noch handschriftliche Bemerkungen an und heftet diese dazu...

Was wirklich dort enthalten ist (oder noch enthalten ist) erfährt man meist erst dann, wenn man sich gerichtlich auseinandersetzt, denn Akteneinsicht (obwohl rechtlich geboten) wird auf Anfrage von Eltern regelmäßig nicht gewährt...

Schülerakte und praktische Bedeutung:

Die Schülerakte hat durchaus praktische Bedeutung, weil die dortigen Inhalte einen Schüler schulintern, erst recht aber bei einem späteren Schulechsel stigmatisieren können. Man sollte dies also durchaus im Auge behalten und sich auch überlegen, ob man nicht im Einzelfall auch seine Meinung zu einer Angelegenheit schriftlich verfaßt bzw. verfassen läßt...

Bei einem Schulwechsel ist die Bedeutung etwas dadurch reduziert, daß Schulleiter im Normalfall mehr oder weniger heimlich miteinander telefonieren und was dort besprochen wird, erfährt man nie - wobei die vermeintlich negativen Merkmale eines Schülers in einem Telefonat vermutlich oftmals deutlich schlimmer dargestellt werden, als dies in der Schulakte der Fall ist...

Ob und was man überhaupt sagen darf, ist eine andere Frage, wobei man sich in einem rechtlichen Graubereich zwischen Datenschutz und berechtigten Interessen bewegt. Was Schulen höher bewerten dürfte außer Frage stehen...

Im Falle, daß Sie eine Schule wechseln möchten und Bedenken hinsichtlich der Darstellung haben, sollten Sie mich vorab kontaktieren, oftmals läßt sich da noch präventiv etwas machen. Ist erst einmal etwas in Umlauf gesetzt worden, ist es demgegenüber kaum noch aufzuhalten und in der Praxis werden Schüler oftmals auch an einer neuen Schule rasch stigmatisiert.