Schulausschluß in der Grundschule:

Schulausschluß - zum Begriff:

Unter Schulausschluß verstehe ich an dieser Stelle sowohl den zeitweiligen Ausschluß vom Unterricht (rechtstechnisch meist als Unterrichtsausschluß bezeichnet) und die endgültige Entlassung von der Schule.

Beide Maßnahmen sind im Grundschulbereich äußerst selten anzutreffen: Zwar lassen die Bundesländer beide Ordnungsmaßnahmen grundsätzlich zu, aber im Grundschulbereich ist es schon sehr ungewöhnlich, daß ein entsprechender Sachverhalt auftritt, der so etwas rechtfertigen würde und dann müßte man natürlich auch das Alter der Kinder berücksichtigen.

Schulausschluß:

Zum Schulausschluß kann ich demnach nicht mehr sagen als: Sollte es zu einem zeitweiligen Ausschluß vom Unterricht oder der endgültigen Entlassung von der Schule kommen, sollten Sie immer rechtliche Unterstützung in Erwägung ziehen, da hier massiv übliche Grenzen überschritten werden.

Im Ernstfall können Sie mich nach alledem natürlich kontaktieren.