Die Schulordnung:

Die Schulordnung gehört zu den legendären Einrichtungen, denen mit Ehrfurcht begegnet wird, ohne daß ihre rechtliche Relevanz bedeutsam wäre:

Schulordnung - was ist das?

Die Schulordnung ist eine interne Regelung von Geboten und Verboten für den Schulalltag und wird von den Schulen selbst geschaffen.

Oftmals sind in ihr Dinge geregelt, wie die Benutzung von Handys, Fragen zur Krankmeldung, Pausenzeiten usw.

Schulordnung und ihre praktische Bedeutung:

Die praktische Bedeutung der Schulordnungen ist sehr verschieden:

  • Es gibt Schulen, die haben eben eine Schulordnung - ohne daß erkennbar ist, daß dies irgendjemand wirklich interessiert. Oftmals sind diese veraltet und eine neue Schulleitung hat diese übernommen und es stehen dort Verhaltensweisen drin, die für den heutigen Alltag seltsam erscheinen.
  • Es gibt allerdings Schulen, die gerne als "Hobby-Gesetzgeber" auftreten würden. Diese haben teils sehr ausführliche Schulordnungen. Mitunter werden sogar disziplinarische Maßnahmen gegenüber Schülern in ihnen geregelt und Schulleitungen sehen diese äußerst verbissen...

Es liegt auf der Hand, in welchen Schulen man nach alledem in der Praxis Probleme mit der Schulordnung haben kann, weil dort beispielsweise geregelt ist, daß nach dem "dritten Strich" (was auch immer damit schulintern gemeint ist) ein 2-stündiger Rektoratsarrest angeordnet wird, daß das Handy von den Eltern wieder in der Schule abzuholen ist und zwar zwischen 8.30 und 9.00h, daß man sich bis 7.45h krank zu melden habe  usw...

Schulordnung und Schulrecht:

Wie man schon aus meinen obigen Ausführungen erkennen kann, als ich vom "Hobby-Gesetzgeber" sprach, so ist zu erkennen, daß viele Schulen recht sorglos mit den vermeintlichen Kompetenzen umgehen.

Fakt ist: Die Schule als öffentliche Einrichtung kann für ihren Hoheitsbereich einen Nutzungskatalog herausgeben - wie jedes öffentliche Schwimmbad, jede öffentliche Sporthalle, jede öffentliche Bibliothek usw. Mehr darf die Schule gar nicht regeln, d.h. für einen Großteil in solchen Schulordnungen üblicher Regelungen besteht bereits keine Regelungskompetenz.

Darüber hinaus dürfen solche Regelungen nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Dies ist ebenfalls sehr häufig der Fall, da Schulen mitunter versuchen, mit Schulordnungen mißliebige oder als zu lasch empfundene Gesetze auszuhebeln.

Kurzum: Nicht alles, was in der Schulordnung steht, ist auch so!

Für weitere Fragen zur Schulordnung kontaktieren Sie mich für eine telefonische Erstberatung oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.