Der Schulpsychologe:
Der Schulpsychologe - was ist ein Schulpsychologe?
Zu Schulpsychologen gibt es natürlich sehr verschiedene Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Mitunter werden natürlich auch andere Begriffe verwendet und die Funktionen der Schulpsycholgen unterscheiden sich natürlich auch.
Im wesentlichen sind Schulpsychologen Personen, die über Schulämter psychologische Funktionen wahrnehmen.
Damit ist auch klar: Zum Schulpsychologen geht man nicht mit der Krankenkassenkarte, sondern der Kontakt läuft über die Schule, das Schulamt und mitunter auch direkt über einen schulpsychologischen Dienst.
Insofern sollte man durchaus nach Anlaß unterscheiden und auch keine Vorbehalte gegen die Instituation Schulpsychologe generell aufbauen und man kann sich auch nicht schlechthin dagegen wehren, daß ein Schulpsychologe tätig wird, wenn dies normativ so vorgesehen ist.
Nur in rechtlichen Grausituationen (bspw. Überprüfung eines Kindes außerhalb eines Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs) sollte man sich (auch unter Berücksichitgung von Opportunitäten gut überlegen ob und inwiefern man mitarbeitet. Sind Sie unsicher, können Sie mich natürlich für Ihren konkreten Fall im Rahmen einer Telefonischen Erstberatung kontaktieren.
Damit ist auch klar: Zum Schulpsychologen geht man nicht mit der Krankenkassenkarte, sondern der Kontakt läuft über die Schule, das Schulamt und mitunter auch direkt über einen schulpsychologischen Dienst.
Soll ich einen Schulpsychologen hinzuziehen?
Mitunter kommen Eltern auf die Idee, bei Problemen ihres Kindes im Leistungsbereich oder im Verhaltensbereich, sich an einen Schulpsychologen wenden zu wollen. Gründe hierfür sind:- Eine vermeintlich schnellere Verfügbarkeit, während man privat erst in ein paar Monaten Termine angeboten bekommt.
- Die Kostenfreiheit.
- Mitunter auch die Vermutung einer besonders hohen Kompetenz, da Schulpsychologen sich ja auf das Thema Schule spezialisiert haben...
- Datenschutzrechtliche Normen sind meist gut dehnbar (soweit es diese überhaupt gibt): D.h. Informationen können von dort potentiell auch zu Personen gelangen, denen man diese Informationen eigentlich nicht unbedingt geben wollte, so daß faktisch eine ungewollte Entbindung von der Schweigepflicht entstehen kann.
- Und der Schulpsychologe ist ja nicht der Arzt des Vertrauens, sondern jemand, der den Schulbehörden zugeordnet ist. D.h. man kann natürlich durchaus Zweifel an der Objektivität haben und man muß sich auch immer fragen, wie weit sich die Person faktisch herauslehnen kann.
Schulpsycholge und Praxis:
Und natürlich gibt auch es Teilbereiche, bei denen der Schulpsychologe seitens der Schule und des Schulamts eingeschaltet wird und mitunter auch notwendig ist:- Beispielsweise gibt es Bundesländern, bei denen Legasthenie vom Schulpsychologen festgestellt bzw. verifiziert werden muß.
- Mitunter wird er auch in Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs einbezogen - und oftmals auch davor, ohne daß mitunter klar ist, ob dies überhaupt zulässig ist.
Insofern sollte man durchaus nach Anlaß unterscheiden und auch keine Vorbehalte gegen die Instituation Schulpsychologe generell aufbauen und man kann sich auch nicht schlechthin dagegen wehren, daß ein Schulpsychologe tätig wird, wenn dies normativ so vorgesehen ist.
Nur in rechtlichen Grausituationen (bspw. Überprüfung eines Kindes außerhalb eines Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs) sollte man sich (auch unter Berücksichitgung von Opportunitäten gut überlegen ob und inwiefern man mitarbeitet. Sind Sie unsicher, können Sie mich natürlich für Ihren konkreten Fall im Rahmen einer Telefonischen Erstberatung kontaktieren.