Schulbezirke/ Schulsprengel - Antrag auf Schulbezirkswechsel, Gastschulantrag

Die freie Wahl der Grundschulen ist nahezu in ganz Deutschland durch sogenannte Schulbezirke (auch Schulsprengel genannt) beschränkt. Dies hat zur Folge, daß man grundsätzlich die Schule besuchen muß, in deren Schulbezirk/ Schulsprengel man wohnt.

In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Gerüchten zu "Tricksereien", diese Schulbezirke/ Schulsprengel zu umgehen. Daneben besteht noch die Möglichkeit einen Schulbezirkswechsel zu beantragen (bzw. einen Gastschulantrag zu stellen, wie es in anderen Bundesländern heißt).

Schulbezirke/ Schulsprengel und Tricksereien:

Gerüchte gibt es viele, wie man Schulbezirke/Schulsprengel umgehen kann. Ob dies in der Praxis wirklich eine so große Rolle spielt und wirklich unentdeckt bleibt, halte ich allerdings für eher fraglich, da gerade im Grundschulbereich Kinder viele Fragen von der Schule gestellt bekommen.

Ungeachtet dessen bleibt dies in vielen Foren ein "Thema".

Schulbezirkswechsel/ Gastschulverhältnisse:

Die sauberere, aber dafür rechtlich auch keineswegs sichere Variante, ist die Stellung eines Antrags auf Schulbezirkswechsel/ Gastschulantrag. Dieser setzt einen wichtigen Grund voraus und kann grundsätzlich jeder denkbare individuelle Fall sein.

In der Praxis gibt es allerdings nur ein paar Fallgruppen, die eine Rolle spielen: Für die Einschulung spielen insbesondere die Berufstätigkeit der Eltern sowie Probleme bei der Kinderbetreuung eine Rolle, wobei zahlreiche Facetten denkbar sind, bei denen ein Schulbezirkswechsel möglich erscheint.

Diese bedürfen indes durchaus nachvollziehbarer Begründung, denn die Bearbeiter suchen ja eher nach Schwachstellen, als daß man Unterstützung erwarten darf. Wer also mal schnell etwas hinschreibt, den kann der Bumerang hart treffen. Und wenn man sich dann noch ungeschickt ausgedrückt hat, dann kann es sein, daß auch bei "Nachbesserungen" der Begründung dies als Totschlagsargument gegen einen gerichtet bleibt und man immer wieder vorgehalten bekommt, was bspw. im ersten Brief auf Seite 3, 5. Ansatz stand...

Vorbereitung ist demnach sehr wichtig, denn oftmals hat man den Eindruck, als säße der Bearbeiter mit dem Textmarker da und sucht nur nach der Schwachstelle in der Argumentation.

Schulbezirksfälle eignen sich demnach durchaus für eine Telefonische Erstberatung im Vorfeld, damit man keinen Fehler macht. Und wer einmal gescheitert ist, der bekommt einen Gastschulantrag im Regelfall ohnehin allenfalls noch mit anwaltlicher Unterstützung durch.

Legale Umgehungsmöglichkeiten:

Hingewiesen sei noch auf eine legale Umgehungsmöglichkeit: Wenn die Schulbezirke/Schulsprengel nicht wirksam festgelegt wurden, hat man die freie Schulwahl. Dies kommt in der Praxis - zumindest in einigen Bundesländern - nicht selten vor.

Wenn gar nichts geht, ist dies natürlich auch noch eine Möglichkeit, an die Wunschschule zu gelangen. Sollten Sie also nicht weiterkommen, so ließe sich dieser Gesichtspunkt noch abklären. Bitte kontaktieren Sie mich dann direkt.