Schulgottesdienst:
Der Schulgottesdienst ist ein brenzliges Thema: Ähnlich wie beim Religionsunterricht in der Schule versuchen viele Schulleitungen auch hier die negative Religionsfreiheit zu umgehen, indem eine rechtliche oder faktische Teilnahmepflicht am Schulgottesdienst begründet werden soll.
Teilnahme am Schulgottesdienst und negative Religionsfreiheit:
Die Teilnahme am Schulgottesdienst steht bereits von Verfassung wegen den Schülern frei. Einer Teinahmeverpflichtung steht das Verfassungsgebot der negativen Religionsfreiheit entgegen.
Teilnahme am Schulgottesdienst und Umgehungsversuche der Schule:
Vielfach wird versucht, durch eine Ausweitung des Schulgottesdienstes auf außerreligiöse Bereiche, eine Teilnahmepflicht am Schulgottesdienst zu begründen.
Dies geht nicht, da die negative Religionsfreiheit einen umfassenden Schutz gewährleistet. Eine Teilnahmepflicht am Schulgottesdienst kann demnach auch nicht dadurch erreicht werden, daß man diesen durch schulische Themen erweitert, da die religiösen Bereiche eben bleiben - gleich in welchem Umfang.
Rein faktisch wird gleichsam versucht, eine Teilnahmepflicht am Schulgottesdienst zu begründen - beispielsweise indem der Unterrichtsbeginn nach dem Schulgottesdienst im Unklaren gehalten wird ("wenn der Schulgottesdienst eben fertig ist..") oder nach dem Unterricht alle gemeinsam zur Kirche laufen. Dieser Aspekt ist meist nur dadurch zu verhindern, indem man etwas Zeit in Kauf nimmt und notfalls wartet. Da in diesen Fällen die Schule auch um Ausreden nie verlegen ist, lohnen sich Diskussionen nicht.
Sollte es zu Problemen kommen, können Sie mich natürlich kontaktieren.