Vor die Tür stellen:
Vor die Tür stellen - Vorbemerkung:
Das vor die Tür stellen war früher eine weit verbreitete pädagogische Maßnahme.
Aktuell ist es eher verpönt, einen Schüler vor die Tür zu stellen - allerdings nicht, weil man dies als diskriminierend empfindet oder die Sinnhaftigkeit in Frage stellt, sondern eher, weil immer mehr Lehrer angst haben, daß sie auf diese Weise ihre Aufsichtspflicht verletzen und dann rechtliche Probleme bekommen könnten.
Dies ist aus meiner Sicht auch durchaus plausibel, denn in der Grundschule gilt der Grundsatz der ständigen Überwachung, der nicht gewährleistet werden kann, wenn ein Schüler von außen die Tür schließt und man ihn nicht mehr sieht.
Diskriminierend ist sicher, den Schüler samt Tisch rauszusetzen und die Tür offen zu lassen (das gibt es wirklich!)
Gleichsam diskriminierend erscheint, den Schüler ins Sekretariat zu setzen oder mit dem Tisch in den Gang vor das Rektorat (gibt es auch).
Und diskriminierend ist, den Schüler zwar nicht vor die Tür zu stellen, mit seinem Tisch vom Rest der Klasse zu isolieren, indem er zur Wand sitzt o.ä. (gibt es auch alles).
Moderner sind Schulen, die einen Aufenthaltsraum für Störer haben, wo diese bei Störungen hingebracht werden und dort Strafarbeiten erledigen. Dies dürfte zulässig sein.
Haben Sie diesbezüglich Probleme, können Sie mich gerne im Rahmen der telefonischen Erstberatung kontaktieren. ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, was üblich und weniger üblich ist und inwiefern m.E. eine Rechtswidrigkeit vorliegt.
Dies ist aus meiner Sicht auch durchaus plausibel, denn in der Grundschule gilt der Grundsatz der ständigen Überwachung, der nicht gewährleistet werden kann, wenn ein Schüler von außen die Tür schließt und man ihn nicht mehr sieht.
Vor die Tür stellen - Praxis:
In Folge dessen gibt es inzwischen zahlreiche Umgehungsversuche, wobei ich die meisten als unzulässig erachte:Diskriminierend ist sicher, den Schüler samt Tisch rauszusetzen und die Tür offen zu lassen (das gibt es wirklich!)
Gleichsam diskriminierend erscheint, den Schüler ins Sekretariat zu setzen oder mit dem Tisch in den Gang vor das Rektorat (gibt es auch).
Und diskriminierend ist, den Schüler zwar nicht vor die Tür zu stellen, mit seinem Tisch vom Rest der Klasse zu isolieren, indem er zur Wand sitzt o.ä. (gibt es auch alles).
Moderner sind Schulen, die einen Aufenthaltsraum für Störer haben, wo diese bei Störungen hingebracht werden und dort Strafarbeiten erledigen. Dies dürfte zulässig sein.
Haben Sie diesbezüglich Probleme, können Sie mich gerne im Rahmen der telefonischen Erstberatung kontaktieren. ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, was üblich und weniger üblich ist und inwiefern m.E. eine Rechtswidrigkeit vorliegt.